Screens & POS
Werbung auf Screens am Point of Sale: Was sie bringt – und wie nachhaltig sie wirklich ist
FrameAds-Redaktion · · 7 Min. Lesezeit
Werbung auf Screens im Laden erreicht Menschen genau dort, wo sie kaufen: In einer großen Feldstudie stieg die Kaufwahrscheinlichkeit beworbener Produkte um 8,1 %. Ein typisches 43-Zoll-Display für den Innenbereich braucht dabei rund 75 bis 85 Watt – mit festen Laufzeiten und Ökostrom bleibt der CO2-Fußabdruck überschaubar. Ehrlich ist aber auch: Ein Screen ist nicht automatisch „grüner“ als ein Plakat. Entscheidend sind Laufzeit, Strom und Lebensdauer.
Warum Werbung am Point of Sale wirkt
Am Point of Sale fällt die Entscheidung: Wer vor dem Regal steht, ist bereit zu kaufen. Genau dort setzen digitale Screens an. Wie stark der Effekt ist, hat ein Forschungsteam um Dennis Herhausen, Ad de Jong und Dhruv Grewal untersucht. Die Studie „In-Store Advertising with Digital Signage“ erschien im renommierten Journal of Marketing und wertet 237 Kampagnen mit rund 30 Millionen Einkäufen in zehn westeuropäischen Märkten aus.
- Die Kaufwahrscheinlichkeit für das beworbene Produkt stieg im Schnitt um 8,1 %.
- Besonders stark war der Effekt bei Genussprodukten, bei günstigen Produkten und wenn der Screen nah am Produkt hing.
- Auch Marke und Kategorie profitierten – Käufe wurden nicht nur vorgezogen.
Datenpartner der Studie war ein Anbieter von In-Store-Screens (Cyreen); veröffentlicht wurde sie nach wissenschaftlicher Begutachtung.
Zur Einordnung: Ältere Studien aus den USA (POPAI, 2012) sprechen davon, dass rund drei Viertel der Kaufentscheidungen im Laden fallen. Neuere Befragungen in Deutschland deuten darauf hin, dass Einkäufe inzwischen geplanter geworden sind. Umso wertvoller ist eine Botschaft, die im richtigen Moment am richtigen Ort erscheint.
Digitale Außenwerbung wächst – auch im Laden
Digital Out-of-Home (DOOH) ist der Wachstumstreiber der Außenwerbung. Je nach Zählweise:
- Brutto (Nielsen, vorläufig): DOOH legte 2025 um 26 % auf rund 1,7 Mrd. Euro zu und machte damit 48 % der Außenwerbung aus.
- Netto (ZAW): Die Außenwerbung erzielte 2025 rund 1,54 Mrd. Euro (+3,0 %), davon digitale Außenwerbung rund 613 Mio. Euro – etwa 40 %.
Brutto- und Nettozahlen lassen sich nicht direkt vergleichen. Beide zeigen aber dieselbe Richtung: Werbegelder wandern zu digitalen Flächen, weil Motive schnell gewechselt, zeitlich gesteuert und mit anderen Kanälen verzahnt werden können.
Apotheken als Werbeumfeld
Apotheken sind ein besonderer Point of Sale: hohe Frequenz, Beratung und Vertrauen. Ende 2025 gab es in Deutschland laut ABDA 16.601 öffentliche Apotheken – so wenige wie seit Ende der 1970er-Jahre nicht. Bis Ende Juni 2026 sank die Zahl weiter auf 16.488. Trotzdem versorgen Apotheken täglich rund 3 Millionen Patientinnen und Patienten, im Jahr kommen etwa 1 Milliarde Kontakte zusammen.
Was das Heilmittelwerbegesetz verlangt
Für Arzneimittelwerbung gelten strenge Regeln. Die Grundzüge: Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur bei Fachkreisen beworben werden (§ 10 HWG). Für Werbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verbietet § 11 HWG bestimmte Darstellungen, und § 4 HWG schreibt Pflichtangaben vor – seit Ende 2023 mit dem neuen Pflichttext „… und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“. Werbung für Kosmetik, Pflege oder Lebensmittel unterliegt dem HWG in der Regel nicht.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Arzneimittelwerbung empfiehlt sich eine juristische Prüfung des Motivs.
Wie viel Strom braucht ein Werbe-Screen wirklich?
Professionelle Indoor-Displays mit 43 Zoll brauchen laut EU-Energielabel typischerweise rund 75 bis 85 Watt im Betrieb, Geräte mit 55 Zoll etwa 85 bis 150 Watt, je nach Modell und Helligkeit. Im Standby sind es meist 0,5 Watt. Was daraus pro Jahr wird, zeigt eine einfache Rechnung mit dem deutschen Strommix 2025 (344 g CO2 pro kWh laut Umweltbundesamt):
| Betrieb | Strom pro Jahr | CO2 pro Jahr |
|---|---|---|
| 12 Std. an 6 Tagen | ca. 300 kWh | ca. 103 kg |
| rund um die Uhr | ca. 700 kWh | ca. 241 kg |
Allein feste Laufzeiten passend zu den Öffnungszeiten senken Verbrauch und Emissionen in diesem Beispiel um rund 57 %. Mit zertifiziertem Ökostrom sinkt der CO2-Ausstoß im Betrieb noch einmal deutlich. Eine Pflicht, Werbebildschirme nachts abzuschalten, gibt es übrigens nicht mehr: Die entsprechende Regel der Energiesparverordnung ist im April 2023 ausgelaufen. Sinnvoll ist es trotzdem.
Screen oder Plakat: Was ist nachhaltiger?
Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an. Eine unabhängige Ökobilanz, die Indoor-Screens am Point of Sale direkt mit gedruckten Plakaten vergleicht, haben wir nicht gefunden. Es gibt aber aufschlussreiche Anhaltspunkte:
- Herstellung zählt: Für ein 55-Zoll-Signage-Display (Samsung QB55C) weist der Hersteller über fünf Jahre bei 16 Stunden Betrieb am Tag rund 1.123 kg CO2e aus – davon rund 375 kg aus Rohstoffen und Herstellung und rund 725 kg aus der Nutzung.
- Große Außen-Screens sind eine andere Liga: Eine französische Untersuchung (ADEME, 2020) kam für 2-m²-Bildschirme im Außenbereich auf rund 2.049 kWh und 245 kg CO2e pro Jahr – mit einem Anteil der Herstellung von etwa 40 %.
- Plakate verbrauchen Material: Papier, Druck, Transport und Entsorgung fallen bei jedem Motivwechsel erneut an. Ein Screen wechselt Motive digital.
Daraus folgt: Ein Screen, der lange genutzt, nur zu Öffnungszeiten betrieben und mit Ökostrom versorgt wird, spielt seine Stärken aus – besonders, wenn Motive häufig wechseln. Ein Display, das rund um die Uhr läuft und nach wenigen Jahren ersetzt wird, verschenkt diesen Vorteil. Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, sollte das konkret belegen können: Seit dem 27. September 2026 sind pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis unzulässig.
So wird Screen-Werbung nachhaltiger
- Ökostrom nutzen – der größte Hebel im Betrieb.
- Laufzeiten an Öffnungszeiten koppeln und Geräte außerhalb ausschalten, statt sie im Standby laufen zu lassen.
- Helligkeit automatisch regeln: Helligkeitssensor und Zeitpläne sparen laut Herstellerangaben 20 bis 30 % Strom.
- Effiziente Geräte wählen: Verbrauch und Effizienzklasse lassen sich in der EU-Produktdatenbank EPREL vergleichen.
- Lange nutzen und reparieren: Die EU-Ökodesign-Verordnung verlangt für Displays Ersatzteile über sieben Jahre.
- Richtig entsorgen: Altgeräte gehören in die Rücknahme nach Elektrogesetz – die Sammelquote lag 2023 erst bei 29,5 % statt der angestrebten 65 %.
Screens und LKW-Werbung kombinieren
Screens am Point of Sale und LKW-Werbung ergänzen sich: Der LKW bringt Ihre Marke mit hoher Reichweite auf die Autobahn – im Schnitt rund 50.000 Sichtkontakte pro LKW und Tag. Der Screen in Apotheke oder Shop erinnert dort an sie, wo gekauft wird. FrameAds bietet digitale Screens in Apotheken und Shops ab sofort an – einzeln oder als Verlängerung einer LKW-Kampagne. Mehr dazu im Ratgeber Werbung in Apotheken und Shops.
Häufige Fragen
Wie viel Strom verbraucht ein Digital-Signage-Display?
Ein professionelles 43-Zoll-Display für den Innenbereich braucht laut EU-Energielabel typischerweise rund 75 bis 85 Watt, 55-Zoll-Geräte etwa 85 bis 150 Watt. Bei 12 Stunden Betrieb an 6 Tagen pro Woche sind das bei 80 Watt rund 300 kWh im Jahr.
Ist Werbung auf Screens nachhaltiger als Plakatwerbung?
Nicht automatisch. Screens sparen Papier, Druck und Transport bei jedem Motivwechsel, verbrauchen aber Strom und Ressourcen bei der Herstellung. Mit Ökostrom, festen Laufzeiten und langer Nutzungsdauer schneiden sie deutlich besser ab. Eine unabhängige Ökobilanz für Indoor-Screens im direkten Vergleich zum Plakat gibt es bislang nicht.
Wie wirkt Werbung auf Bildschirmen im Laden?
In einer Feldstudie mit 237 Kampagnen und rund 30 Millionen Einkäufen (Journal of Marketing) stieg die Kaufwahrscheinlichkeit beworbener Produkte um 8,1 % – besonders bei Genussprodukten, günstigen Produkten und wenn der Screen nah am Produkt hing.
Was muss ich bei Werbung in Apotheken beachten?
Für Arzneimittel gilt das Heilmittelwerbegesetz: Verschreibungspflichtige Mittel dürfen nicht gegenüber Verbrauchern beworben werden, und es gibt Pflichtangaben sowie Verbote bestimmter Darstellungen. Für Kosmetik, Pflege oder Lebensmittel gilt es in der Regel nicht. Im Zweifel sollte das Motiv rechtlich geprüft werden.
Müssen Werbebildschirme nachts ausgeschaltet werden?
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht mehr: Die Abschaltregel der Energiesparverordnung (22 bis 6 Uhr) ist im April 2023 ausgelaufen. Aus Kosten- und Umweltgründen ist es trotzdem sinnvoll, Screens außerhalb der Öffnungszeiten abzuschalten.
Quellen
- Herhausen, de Jong, Grewal: In-Store Advertising with Digital Signage, Journal of Marketing (2025/2026)
- invidis: Studie – Instore Digital Signage erhöht Kaufwahrscheinlichkeit (07/2025)
- Supermarket News: POPAI – 76 % of decisions made in store (2012)
- GS1 Germany/YouGov: Pressemitteilung zum Einkaufsverhalten (2024)
- invidis: Nielsen Werbetrend 2025 – DOOH wächst um mehr als ein Viertel (01/2026)
- Media Perspektiven 18/2026: Werbemarkt 2025 (01.07.2026)
- ABDA: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026, Entwicklung der Apothekenzahl
- Pharmazeutische Zeitung: Zahl der Apotheken fällt unter 16.500 (14.09.2026)
- ABDA: Zahlen, Daten, Fakten 2025 – Patientenversorgung im Überblick
- Gesetze im Internet: Heilmittelwerbegesetz (HWG), § 10
- Pharmazeutische Zeitung: Neuer Pflichttext „… fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke“
- Geizhals: Datenblatt LG 43UH5N (Energielabel, Leistungsaufnahme)
- Umweltbundesamt: Entwicklung der spezifischen Treibhausgas-Emissionen des deutschen Strommix (03/2026)
- Samsung: Product Carbon Footprint LH55QBCEBGCXEN (QB55C)
- Assemblée nationale: Bericht mit Verweis auf ADEME-Studie zu Werbebildschirmen (2023)
- EUR-Lex: Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2021 für elektronische Displays
- sixteen:nine: Energieeinsparung durch Helligkeitssteuerung (Herstellerangaben)
- Umweltbundesamt: Elektro- und Elektronikaltgeräte – Sammelquote
- buzer.de: § 11 EnSikuMaV – Beleuchtung von Werbeanlagen (außer Kraft seit 16.04.2023)
- IHK Rheinhessen: Werbung mit Umweltaussagen – neue Regeln
Hinweis zur Entstehung: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von KI recherchiert und verfasst. Zahlen und Aussagen stützen sich auf die hier genannten Quellen mit Stand des Veröffentlichungsdatums. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Fachberatung.
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